Ein Verein, der viel bewegt: Krabbelstube & Kindergarten Kaleidoskop e.V.

Der Vorstand im Kaleidoskop

Alle Vereinsmitglieder können für den Vorstand kandidieren und sich von der Mitgliederversammlung wählen lassen. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und innen. Seit 2005 führt eine hauptamtliche Geschäftsführerin die operativen Geschäfte. Dem ehrenamtlichen Vorstand obliegt die Kontrolle dieser Geschäfte. Bei der strategischen Geschäftsführung wird der Vorstand von der Geschäftsführerin unterstützt. Darüber hinaus gehört zu den wichtigsten Aufgaben die Repräsentation des Vereins in der Öffentlichkeit und die Kontrolle der angestellten Geschäftsführerin.

  • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern
  • Der Vorstand trifft Entscheidungen einstimmig. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind.
  • Die Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt. Die Zuständigkeiten werden untereinander aufgeteilt.
  • Es finden mindestens 6 x pro Jahr öffentliche Vorstandssitzungen statt.
  • Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. In Vertretung des Vereins ist er Arbeitgeber für die angestellten Erzieherinnen und hat ihnen gegenüber Rechte und Pflichten.
  • Innerhalb des Vereins ist er verantwortlich für die Sicherstellung der Arbeit und die Kontrolle der Qualität betreffend die Arbeit des Personals und Betreuung der Kinder.

Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt, kann sich aber auch nach dieser Zeit noch einmal aufstellen lassen.